Reglement

Die jährliche Preissumme beträgt in der Regel CHF 60 000 für Projekte und ein weiterer Betrag für Einzelgesuche. Die Preissumme kann auf mehrere Preisträger/innen, in der Regel drei, aufgeteilt werden oder es kann ein reduzierter Preis vergeben werden. Es besteht kein Zwang zur Preisvergabe.

An eine Einzelperson wird in der Regel öffentlich kein Preis vergeben; derartige förderungswürdige Gesuche werden von der Jury an den Stiftungsrat weitergeleitet.

Für alle Gesuche gilt jeweils die Eingabefrist 31. Oktober.

Herzlich willkommen

Preisverleihung

Anlässlich eines öffentlichen Anlasses, der jeweils um den Frühlingsanfang des der Projekteingabe folgenden Jahres stattfindet, werden die Preisträger/innen in den Medien (v. a. Internet) vorgestellt. Am Anlass selber erhalten die Ausgezeichneten Gelegenheit, ihr Projekt einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

Die anwesenden Gäste wirken als Publikumsjury und bewerten für den Publikumspreis die vorgestellten Projekte. Das Projekt, welches das Publikum am meisten überzeugen kann, kommt – zusätzlich zur von der Jury festgesetzten Preisssumme – in den Genuss einer «Publireportage» in Berner Medien. Damit soll das Engagement der Sieger-Institution einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Herzlich willkommen